JudikaturJustizRS0033823

RS0033823 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. März 2017

Ist bei der Darlehenskonstruktion der Vertrag zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher infolge Rücktritts des letzteren gemäß § 3 Abs 1 KSchG unwirksam und hat dies wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage auch das Erlöschen des Vertrages des Verbrauchers mit dem Geldgeber zur Folge, hat letzterer gegen den Verbraucher in der Regel keinen Anspruch auf Rückzahlung der von ihm dem Unternehmer bezahlten Darlehensvaluta, sondern nur Anspruch auf Abtretung des Bereicherungsanspruchs des Verbrauchers gegen den Unternehmer.

Entscheidungen
8