Spruch Der außerordentlichen Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit 5.603,40 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin 933,90 S Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die beiden beklagten Handelsvertreter vereinbarten mit der klagenden Handelsgesellschaft mbH im Spätherbst 1987, den Verkauf von etwa 60.000 Flanellhemden zu vermitteln. Zwischen 4. und 10. Dezember 1987 fuhren die Beklagten mehrmals nach Wien, um die angekündigte Ware zum Teil…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision der klagenden Partei, die sich nur gegen die Berücksichtigung der Gegenforderung von 87.698,87 S und die daraus abgeleitete teilweise Abweisung des Klagebegehrens richtet, ist zulässig aber nicht berechtigt. a) Die klagende Partei hat im Verfahren erster Instanz auf die…