Spruch 1. Das mit Beschluss 8 ObA 37/15x unterbrochene Revisionsverfahren wird wieder aufgenommen. 2. Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung insgesamt zu lauten hat: „Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei 1.065,89 EUR n…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte war bei der nunmehrigen Insolvenzschuldnerin (in der Folge: Klägerin) mit Unterbrechungen seit 2009, letztmals vom 27. 3. 2012 bis 20. 12. 2012, als Estrichleger beschäftigt. Das Dienstverhältnis unterlag dem BUAG. Die Beschäftigungsperiode reichte im Betrieb der Kl…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist auch berechtigt. 1. Nach § 8 Abs 1 BUAG gebührt dem Arbeitnehmer bei Antritt des Urlaubs ein „Urlaubsentgelt“, das sich zu gleichen Teilen aus Urlaubsgeld und Urlaubszuschuss (= aliquoter Sonderzahlung) zusammensetzt. Die Revisionswerberin stellt nicht mehr in Frage, dass sie an den…