JudikaturJustizRS0033749

RS0033749 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. August 2016

Keine Anwendung der Grundsätze des Judikat Nr 33 neu auf Lohnvorschüsse, also auf Beträge, die bewußt und im Einvernehmen der Vertragsparteien gegen spätere Verrechnung geleistet wurden.

Entscheidungen
9