JudikaturJustizRS0033682

RS0033682 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. September 2000

Die Abhängigkeit einer Leistung von einer im synallagma stehenden, noch nicht erbrachten Gegenleistung kommt einer Ungewißheit nach dem ersten Satz gleich und stellt nicht bloß eine Frage der Fälligkeit nach dem zweiten Satz dar.

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