JudikaturJustizRS0033640

RS0033640 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Februar 2023

Auf Forderungen, die kraft Gesetzes durch Gerichtserlag nicht getilgt werden können, wie etwa Abgabenforderungen, ist ein Erlag zu Gericht nach dieser Gesetzesstelle nicht statthaft.

Entscheidungen
11