JudikaturJustizRS0033461

RS0033461 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. Juni 2010

"Bedingte Klagsausdehnung" um eine neue Forderung des Klägers, die nur soweit berücksichtigt werden sollte - soweit Gegenforderungen des Beklagten als berechtigt anerkannt würden - ist prozessual und materiellrechtlich (§ 1416 ABGB) unzulässig.

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