Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung zu lauten hat: „Der Antrag, den Betrag von 5.624,15 EUR samt Zinsen gemäß § 1425 ABGB als Gerichtserlag anzunehmen und bis zu einem einvernehmlichen Antrag der Antragsgegner oder ei…
Text Begründung: Der Antragsteller beantragte, den von ihm zu erlegenden Betrag von 5.624,15 EUR gemäß § 1425 ABGB zu Gericht anzunehmen. Er brachte vor, dass Zweit und Drittantragsgegner jeweils selbständig vertretungsbefugte Geschäftsführer und jeweils zur Hälfte Gesellschafter der Erstantragsgegnerin…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und berechtigt. Ein zur Hinterlegung gemäß § 1425 ABGB berechtigender Prätendentenstreit ist gegeben, wenn mehrere Personen eine bestehende Forderung beanspruchen und trotz zumutbarer Prüfung (8 Ob 31/11h mwH) nicht feststellbar ist, wem das Recht zusteht (8 Ob 133/0…