JudikaturJustizRS0033305

RS0033305 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. März 2003

Der vom Prozeßgericht bestellte Abwesenheitskurator ist auch zur Empfangnahme der in der Klage gelegenen Mahnung berechtigt, wenn auch die Fälligkeit der Forderung von einer Mahnung abhängt. RG vom 05.02.1940, VIII 97/39

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