JudikaturJustizRS0033207

RS0033207 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Juni 2004

Die Übergabe eines Schecks gilt im allgemeinen nicht als Zahlung (GIU 14613). Im Zweifel gilt ein Scheck als zahlungshalber gegeben (SZ 7/228).

Entscheidungen
12