Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 8.495,85 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 772,35 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Die F*** G*** MBH (in der Folge kurz Firma F***) in Wien führte im Auftrag der beklagten Partei (Magistratsabteilung 29) am Döblinger Steg über den Donaukanal Korrosionsschutzarbeiten durch und legte hierüber am 5. Mai 1983 die Schlußrechnung über S 800.647,02. Auf diese Rechnu…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der klagenden Partei ist zwar zulässig, weil zur Frage, ob und inwieweit mit vertraglichen Rückforderungsansprüchen aus früheren Werkverträgen gegen die zedierte Werklohnforderung dem Zessionar gegenüber aufgerechnet werden kann, Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes fehlt. Sie ist …