Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Zweitbeklagte ist schuldig, der Klägerin die mit S 8.370,-- bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin S 1.395,-- USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin übergab mit Vertrag vom 20.4.1982 ihren landwirtschaftlichen Betrieb in Pallweis Nr 16 in der Größe von 7,7252 ha mit Ausnahme von zurückbehaltenen Grundstücken im Ausmaß von 2,3892 ha dem Erstbeklagten. Als Gegenleistung ließ sich die Klägerin das lebenslängliche u…
Rechtliche Beurteilung Die gegen diese Entscheidung gerichtete außerordentliche Revision des Zweitbeklagten ist zulässig, weil es zur Frage der Haftung für die Fertigstellung einer Ausgedingswohnung noch keine höchstgerichtliche Rechtsprechung gibt; sie ist aber nicht berechtigt. Der Zweitbeklagte ist der Auffassung, die …