JudikaturJustizRS0033060

RS0033060 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. August 2018

§ 1409 ABGB verlangt eine rechtsgeschäftliche Vermögensübernahme oder Unternehmensübernahme; der äußere Tatbestand der Unternehmensübernahme reicht nicht hin.

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