Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Berufungsurteil wird dahin abgeändert, dass die Entscheidung des Erstgerichtes wieder hergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit EUR 5.779,64 (darin enthalten EUR 768,75 an USt und EUR 1.167,10 an Barauslagen) bestimmten Kost…
Text Entscheidungsgründe: Zunächst betrieb der Beklagte mit Elisabeth S***** unter der Bezeichnung K***** S***** GesbR oder Dr. Peter K***** Lisa S***** OEG das Wirtshaus St***** in A*****, wobei sie hinsichtlich des ausgestatteten Gastgewerbebetriebes einschließlich der Räumlichkeiten und einer funkt…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und auch berechtigt. Nach den Feststellungen pachteten der Beklagte und Ernst H***** das Gastwirtschaftsunternehmen. Da keine besondere Rechtsform feststellbar ist, und nach den Feststellungen "mittelfristig daran gedacht war, den Betrieb im Rahmen einer GmbH zu führen", je…