JudikaturJustizRS0033021

RS0033021 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 2023

Ob der Eigentümer der belasteten Liegenschaft erkennen kann, dass Benützungshandlungen in Ausübung eines Rechts erfolgen, hängt immer nur von den Umständen des Einzelfalles ab.

Entscheidungen
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