JudikaturJustizRS0032827

RS0032827 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Mai 2019

Künftige Forderungen, die nach der Person des Schuldners und nach dem Grundverhältnis, aus dem in Zukunft die Forderung zwischen den beteiligten Personen entstehen soll, bestimmt sind, können abgetreten werden.

Entscheidungen
28