Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 12.292,20 S (darin 960 S Barauslagen und 1.030,20 S USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 9. 11. 1979 ereignete sich auf der Drautal Bundesstraße ein Verkehrsunfall, bei dem der bei der Beklagten haftpflichtversicherte PKW *****, gelenkt von Peter K*****, auf den von Werner M***** gelenkten PKW Meinhard P*****s, *****, auffuhr, der in unbeleuchtetem Zustand von E…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Der Kläger vertritt in seinem Rechtsmittel die Auffassung, es halbe sich im vorliegenden Fall nicht um eine Inkassozession, sondern zum eine Sicherungszession gehandelt. Die Rechtsnachfolgerin des Meinhard P***** sei nicht zu einer Verfügung über die abgetretene Fo…