Spruch Bei mehrfacher Abtretung derselben Forderung an verschiedene Personen ist im Verhältnis zwischen diesen - gleichgültig von welcher Abtretung der Schuldner zuerst verständigt wurde - nur die zeitlich erste Abtretung wirksam OGH 13. Juli 1981, 6 Ob 604/81 (OLG Innsbruck, 2 R 307/80; LG Innsbruck 6 Cg…
Text Die Klägerin begehrte, die Beklagte schuldig zu erkennen, in die Ausfolgung des beim Bezirksgericht Innsbruck zu 4 Nc 88/79 erliegenden Betrages von 80 476 S samt Anhang an die Klägerin einzuwilligen. Sie brachte vor, die Firma M OHG habe zu Jahresende 1978 von der F-Werbung den Auftrag erhalten, 10…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Bei mehrfacher Abtretung derselben Forderung an verschiedene Übernehmer geht die ältere Abtretung vor. Dabei ist maßgebend, welcher Abtretungsvertrag zuerst geschlossen wurde, gleichgültig, von welcher Abtretung der Schuldner zuerst verständigt wurde (Wolff in Klang[2]…