Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Kläger ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 29.114,40 (darin S 4.800,-- Barauslagen und S 2.210,40 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit der am 9. April 1982 eingebrachten, in der Folge modifizierten Klage, stellte der Kläger, gestützt auf § 30 KO, nachstehendes Begehren: "1) Die Zession vom 10. November 1980, womit die Firma O*** GmbH, Innsbruck, Archenweg 10, der beklagten Partei Z-B*** GmbH die ihr auf Gru…
Rechtliche Beurteilung Der Kläger hat seine Klage ausdrücklich auf den Anfechtungstatbestand nach § 30 KO, wobei nach dem Vorbringen nur jener nach § 30 Abs. 1 KO in Betracht kommt, gestützt. Gemäß § 30 Abs. 1 Z 1 KO ist eine nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder nach dem Antrage auf Konkurseröffnung oder in den letz…