Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die Entscheidung insgesamt, einschließlich des bestätigten Teiles, wie folgt zu lauten hat: "Die Beklagte ist schuldig, der Klägerin S 17.000,-- samt 5 % Zinsen seit 20.12.1992 binnen 14 Tagen zu …
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin lieferte der Beklagten mit Rechnung Nr. 547 vom 20.11.1992 Schuhe der Marke "Nike". Die Rechnung belief sich auf S 159.799,--. Gleichzeitig verständigte die Klägerin die Beklagte, daß sie den Rechnungsbetrag der Z***** AG zediert habe. Die Beklagte zahlte auf das …
Rechtliche Beurteilung Die gegen diese Entscheidung gerichtete außerordentliche Revision der Klägerin ist zulässig, weil die angefochtene Entscheidung der Rechtsprechung zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis vorliegt, widerspricht; die Revision ist auch teilweise berecht…