Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die erstbeklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die Hälfte, die zweit und die drittbeklagte Partei sind schuldig, der klagenden Partei je ein Viertel der mit S 26.587,08 (darin S 4.431,18 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung bin…
Text Entscheidungsgründe: Im Sommer 1985 vermietete die G***** GmbH (im folgenden: GmbH) der S***** AG (im folgenden: AG) eine Anlage, die im April 1986 in Betrieb ging. Im Mietvertrag garantierte die GmbH die technische Funktion(sfähigkeit) der Anlage. Mit Vertrag vom 10.10.1986 bzw 28.11.1986 räumte d…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten ist zulässig, weil zur Frage der Gültigkeit einer Klausel in Bürgschaftsverträgen, wonach dem Bürgen aus der ohne seine Beiziehung erfolgten Verlängerung oder Wiederausnützung des besicherten Kredites keine Einwendung zustehe, höchstgerichtliche Rechtsprechung soweit ersi…