Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Kläger ist schuldig, der Beklagten die mit S 3.997,35 (darin S 600,-- Barauslagen und S 308,85 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger forderte von der Beklagten zuletzt S 61.073,05 s.A. mit dem Vorbringen, er habe für die Beklagte und deren Lebensgefährten Dieter H*** rechtsfreundliche Leistungen erbracht und hierüber die Honorarnote vom 17.2.1984 über restliche S 63.613,04 gelegt. Die Beklagte ver…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig (§ 502 Abs 4 Z 1 ZPO), aber nicht berechtigt. Der Revisionsgrund nach § 503 Abs 1 Z 2 ZPO liegt nicht vor, was nicht näher zu begründen ist (§ 510 Abs 3 ZPO). In der Rechtsrüge bekämpft der Kläger zunächst die Auffassung des Berufungsgerichtes, Schriftlichkeit sei gemäß § 1…