Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 16.698,60 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 2.783,10 USt.) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Gerhard W***, der Bruder des Beklagten, befand sich in den letzten Jahren, so auch in der Zeit vom 1.1.1986 bis 11.9.1987 wegen endogener Psychose mit manischen Phasen mehrmals in stationärer Pflege der Landesheil- und Pflegeanstalt Klagenfurt. Mit Kaufvertrag vom 10.9.1986 ver…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der klagenden Partei ist nicht berechtigt. Gemäß § 8 Abs. 1 AnfO ist jeder Gläubiger, dessen Forderung vollstreckbar ist, ohne Rücksicht auf die Zeit ihrer Entstehung zur Anfechtung befugt, sofern die Exekution in das Vermögen des Schuldners zu einer vollständigen Befriedigung des Gläub…