Spruch Der Revision wird Folge gegeben und das angefochtene Urteil dahin abgeändert, dass das Ersturteil wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 3.661,35 EUR (darin 610,35 EUR USt) bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens und die mit 9.415,20 EUR (darin 400,2…
Text Entscheidungsgründe: Vorweg ist festzuhalten, dass auf den vorliegenden Rechtsstreit unbestritten deutsches materielles Recht Anwendung zu finden hat. Mit dem am 1. Jänner 2002 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des (deutschen) Schuldrechts vom 26. November 2001, dBGBl I S 3138, wurde der…
Rechtliche Beurteilung Entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts ist die außerordentliche Revision der klagenden Partei zulässig und berechtigt. a) Gemäß § 3 IPRG ist fremdes Recht wie in seinem ursprünglichen Geltungsbereich anzuwenden. Demnach kann die Revision auch bei Maßgeb…