JudikaturJustizRS0031986

RS0031986 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. August 2002

Richtet sich ein ehrenbeleidigendes Werturteil gegen die Blattlinie eines periodischen Medienwerkes, sind nicht der Medieninhaber, sondern der Herausgeber und die durch die Äußerung betroffenen Journalisten zur Erhebung einer auf § 1330 Abs 1 ABGB gestützten Unterlassungsklage aktiv legitimiert.

Entscheidungen
5