Spruch Der Revision der klagenden Partei wird nicht Folge gegeben. Der Revision der beklagten Partei wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichtes wird dahin abgeändert, daß die Entscheidung des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 6…
Text Entscheidungsgründe: In der Nummer 45 der Tageszeitung ***** vom 24.2.1990, deren Verleger die beklagte Partei ist, findet sich auf S.1 ein Artikel mit der Überschrift "Gewalt", der folgenden Wortlaut hat: "Gewalttätig ist die "*****Zeitung", gewalttätig ist das neue Sicherheitspolizeigesetz, gewal…
Rechtliche Beurteilung Entgegen der Ansicht beider Revisionen beinhalten die inkriminierten Stellen nicht die Verbreitung von Tatsachen, sondern die Wiedergabe bloßer Wertungen. Im Sinn des § 1330 Abs.2 ABGB wird nach ständiger Rechtsprechung und einheitlicher Lehre jede Aussage als Tatsache verstanden, deren Inhalt auf i…