Wird gegen ein periodisches Medium eine gerichtlich strafbare Handlung gegen die Ehre gerichtet, ohne daß erkennbar ist, auf welche Person der Angriff abzielt, so ist der Herausgeber berechtigt, Anklage einzubringen.
Rückverweise
…1 und Abs. 2 StGB hergestellt worden sei. Da der Verfasser des fraglichen Leserbriefes unbekannt blieb, wurde gemäß § 6 Abs. 1 MedienG iVm § 42 MedienG der Medieninhaberin des "K*** E***", der Kärntner E***-Verlagsgesellschaft mbH, ein der "S***" Steirischen Verlagsanstalt als Herausgeberin der "K*** Z***" binnen 14 Tagen als Entschädigung…
…nicht verwirklicht sein. Mit Ausnahme der in § 116 StGB genannten verfassungsmäßigen Vertretungskörper, des Bundesheeres oder einer Behörde und einem periodischen Medium (§ 42 MedienG) sind nur gegenüber Menschen begangene Ehrverletzungen strafbar. Juristische Personen genießen keinen strafrechtlichen Ehrenschutz ( Rami in WK² § 111 StGB Rz 6 mwN…