JudikaturJustizRS0031487

RS0031487 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. April 2019

Bei einem Konsensualvertrag - wie einem Mietvertrag - ist im Zweifelsfall kein Vorvertrag anzunehmen, weil der Vertragsinhalt mit dem des Hauptvertrages ident ist und ohne besonderen Grund nicht anzunehmen ist, dass die Parteien den umständlicheren Weg über den Vorvertrag gehen wollten.

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