JudikaturJustizRS0031196

RS0031196 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. September 2020

Auch wenn ein Teilschmerzengeld für einen bestimmten Zeitraum begehrt wird, hat das Gericht mit einer Globalbemessung des Schmerzengeldes vorzugehen und sich dabei innerhalb des ziffernmäßigen Begehrens zu halten, wenn eine zeitliche Beschränkung unbegründet ist. (Klägerin begehrte hier für einen bestimmten Zeitraum ein höheres Schmerzengeld als ihr von den Vorinstanzen ausgehend von einer Globalbemessung zugestanden wurde).

Entscheidungen
11