JudikaturJustizRS0030587

RS0030587 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Juni 1997

Der Geschädigte ist nur dann berechtigt, einen Kredit gegen eine höhere als die gesetzliche Verzinsung auf Kosten des Schädigers aufzunehmen, wenn er diesen bzw dessen Haftpflichtversicherer erfolglos aufgefordert hat, einen Vorschuß für die Reparaturkosten zu geben oder diese selbst zu bezahlen.

Entscheidungen
19