JudikaturJustizRS0030440

RS0030440 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Januar 2024

Ein Ersatzanspruch wegen Aufhebung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit setzt in der Regel voraus, dass der Verletzte zur Zeit der Verletzung im Erwerbe stand, ist aber auch gegeben, wenn angenommen werden muß, daß der Verletzte Erwerb gesucht und gefunden hätte.

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