Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit 838,44 EUR (darin enthalten 139,74 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung zu ersetzen.…
Text Begründung: Der Beklagte war nach Abschluss seiner Lehre zum Speditionskaufmann mehrere Jahre als „Agent“ beim Finanzdienstleister A***** im Bereich „Allfinanz“ beschäftigt gewesen. Während dieser Tätigkeit absolvierte er die Ausbildung zum gewerblichen Vermögensberater. 2004 machte er sich selbstän…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Beklagten ist entgegen dem nach § 508a Abs 1 ZPO nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts nicht zulässig. Der Beklagte gesteht in der Revision seine Eigenschaft als Erfüllungsgehilfe des klagenden Wertpapierdienstleistungsunternehmens (WPDLU) bei der Beratung jenes Anlegers, …