RS0029974 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Der von einem Dienstnehmer geäußerte Wunsch auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses kann nicht mit logischer Notwendigkeit als der Ausdruck seines Willens, der erfolgten Auflösung des Dienstverhältnisses zuzustimmen, angesehen werden.