JudikaturJustizRS0029808

RS0029808 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Mai 2019

Höhere Gewalt ist ein von außen her auf den Betrieb (hier einen Beförderungsbetrieb) einwirkendes außergewöhnliches Ereignis, das nicht in einer gewissen Häufigkeit und Regelmäßigkeit vorkommt und zu erwarten ist und durch äußerste zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch in seinen Folgen unschädlich gemacht werden kann.

Entscheidungen
9