JudikaturJustizRS0028916

RS0028916 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Januar 1999

Der sogenannte "freie Vertreter" ist ein zwischen dem Handelsvertreter und dem Angestellten liegender Typus. Daher haben die gleichlaufenden Vorschriften des Angestelltengesetzes und des Handelsvertretergesetzes über Kündigungsfrist und Schadenersatzpflicht auf sie Anwendung zu finden.

Entscheidungen
3