Spruch Die Entlassung beendet, auch wenn ein wichtiger Grund nicht vorliegt, das Dienstverhältnis mit sofortiger Wirkung, es sei denn, daß ein besonderer Entlassungs- oder Kündigungsschutz besteht OGH 16. November 1976, 4 Ob 68/76 (LG Salzburg 31 Cg 19/76; ArbGer Salzburg Cr 313/75)…
Text Die klagende Partei behauptet, der Beklagte sei verpflichtet, die ihm als Dienstwohnung zur Verfügung gestellte Liegenschaft mit dem Reihenhaus A 3 in Salzburg, S-Straße 6 EZ 1378 KG H binnen 14 Tagen zu räumen und ihr geräumt zu übergeben, weil das Dienstverhältnis mit 28. Feber 1975 durch eine beg…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Beklagte teilt die Auffassung des Berufungsgerichtes, daß zwischen den Streitteilen vertraglich ein Ausschluß der freien Kundbarkeit vereinbart und daher das Dienstverhältnis durch die Entlassung, wenn sie unbegrundet war, nicht aufgelöst worden sei. Es sei aber zwischen den…