JudikaturJustizRS0028753

RS0028753 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. September 2010

Da auch eine ungerechtfertigte Entlassung das Dienstverhältnis eines Dienstnehmers, dem kein besonderer gesetzlicher Entlassungsschutz zukommt, beendet, kann der entlassene Dienstnehmer nur Schadenersatz für den Entgang seiner Dienstwohnung, aber nicht deren weitere Benützung verlangen.

Entscheidungen
6