Spruch 1) Den Revisionen der klagenden Partei und der drittbeklagten Partei wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der erst- und der zweitbeklagten Partei die mit S 5.953,20 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin Umsatzsteuer von S 541,20, keine Barauslagen) binnen 14 Tagen b…
Text Entscheidungsgründe: Am 6. Mai 1978 gegen 18,50 Uhr kippte in der Nähe des Anwesens des Johann E in Ellbägen 107 (Bezirk Innsbruck) eine vom Drittbeklagten gelenkte etwa 14 Tonnen schwere Planierraupe auf einem Hanggelände um und stürzte auf die Brenner-Eisenbahnstrecke. Dadurch entstand der Klägeri…
Rechtliche Beurteilung I) Zur Revision der Klägerin: Die Revision ist zulässig. Bei der Rechtsfrage, ob die Bestimmung des § 19 Abs. 2 EKHG auf den 'Halter' oder 'Mithalter' einer mit Gleisketten ausgestatteten Planierraupe anzuwenden ist, handelt es sich um eine solche im Sinne des § 502 Abs. 4 Z 1 ZPO, weil dazu, soweit…