JudikaturJustizRS0028555

RS0028555 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Mai 2023

Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, welche auf die künftige Beendigung eines auf unbestimmte Dauer eingegangenen Dienstverhältnisses gerichtet ist.

Entscheidungen
36