Spruch 1.) Die außerordentliche Revision des Klägers wird, soweit die Entscheidung des Berufungsgerichtes im Kostenpunkt (als nichtig) bekämpft wird, als jedenfalls unzulässig zurückgewiesen (§ 528 Abs 2 Z 3; § 528a iVm § 510 Abs 3 ZPO). 2.) Im Übrigen wird die außerordentliche Revision gemäß § 508a Abs 2 …
Text Begründung: Der Kläger, der als selbständiger Unternehmer ein Personalbereitstellungsbüro betreibt, hat bei der Beklagten eine Kollektiv Unfallversicherung für Berufs und Wegunfälle für seine sämtlichen im Ausland dienstlich tätigen Monteure, ua auch für den Nebenintervenienten, abgeschlossen. De…
Rechtliche Beurteilung Mit diesen Ausführungen wird keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO vom Revisionswerber aufgezeigt: Einzuräumen ist diesem zwar, dass keine oberstgerichtliche Judikatur zur Frage vorliegt, ob der Versicherer, der bei einer Versicherung für fremde Rechnung die Leistungsauszahlung ohne Zusti…