RS0027993 – OGH Rechtssatz
RS0027993 – OGH Rechtssatz
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Aus den durch das Gesetz bestimmten Wesenszügen des Vorstandes einer Aktiengesellschaft ist zu folgern, dass der mit der Organstellung in zeitlicher Hinsicht meistens gekoppelte Anstellungsvertrag des einzelnen Vorstandsmitgliedes mangels persönlicher Abhängigkeit kein Arbeitsvertrag, sondern ein "freier Dienstvertrag" ist, für den gerade das Fehlen der persönlichen Abhängigkeit charakteristisch ist.