Spruch Der Revision der klagenden Partei wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die beklagten Parteien zur ungeteilten Hand schuldig sind, dem Kläger binnen 14 Tagen EUR 6.177,19 samt 4 % Zinsen seit 12. 9. 2000 zu bezahlen; das Mehrbegehren von EUR 6…
Text Entscheidungsgründe: Am 1. 6. 2000 vormittags ereignete sich im Ortsgebiet von F***** auf der B190 ein Verkehrsunfall, bei dem der am 16. 3. 1992 geborene und damals somit 8-jährige Kläger beim Überqueren der Fahrbahn als Fußgänger vom Erstbeklagten als Lenker und Halter eines bei der Zweitbekla…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, jedoch nur teilweise berechtigt. Nach § 7 Abs 1 StVO hat der Lenker eines Fahrzeuges grundsätzlich so weit rechts zu fahren, wie ihm dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung …