Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass diese unter Einschluss der rechtskräftigen Teile zu lauten haben: „1.) Die restliche Forderung der klagenden Partei besteht mit EUR 13.199,33 zu Recht. 2.) Die von den beklagten Parteien eingewend…
Text Entscheidungsgründe : Am 1. 7. 2002 ereignete sich auf der Reichsstraße in Lustenau ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker seines Motorrades Yahama XV 1000 SE, Kennzeichen *****, und der Erstbeklagte als Lenker des von der zweitbeklagten Partei gehaltenen und bei der drittbeklagten Part…
Rechtliche Beurteilung Die beklagten Parteien zeigen zutreffend auf, dass dem Berufungsgericht eine erhebliche Fehlbemessung des Schmerzengeldes unterlaufen ist, weshalb die Revision - abweichend vom Regelfall (RIS Justiz RS0042887) - zur Vermeidung einer gravierenden Ungleichbehandlung durch die Rechtsprechung und dami…