Spruch Beiden Revisionen wird nicht Folge gegeben. Der Kläger ist schuldig, den Beklagten je zur Hälfte an Kosten des Revisionsverfahrens S 3.547,02 (darin an Barauslagen S 640,-- und an Umsatzsteuer S 264,27) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 9. Juli 1983 gegen 22,40 Uhr ereignete sich auf der Phyrnpaßbundesstraße B 138 bei Straßenkilometer 53,020 im Gemeindegebiet St. Pankratz ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Lenker des Motorfahrrades Puch MC 50 mit dem polizeilichen Kennzeichen O 205.157 sowie der …
Rechtliche Beurteilung Die Revisionen sind nicht berechtigt. Beide Revisionswerber machen zunächst angebliche Mangelhaftigkeiten des berufungsgerichtlichen Verfahrens geltend. Dieser Revisionsgrund liegt jedoch nicht vor, was nicht näher zu begründen ist (§ 510 Abs 3 ZPO). Die Rechtsrügen der Streitteile können insoweit g…