JudikaturJustizRS0027574

RS0027574 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Juni 2001

Deliktische (§ 146 StGB in Verbindung mit § 1311 ABGB) Haftung des Gehilfen eines Immobilienmaklers, der vorgibt, es müsse vom Käufer ein im schriftlichen Kaufvertrag nicht vorgesehener Kaufpreisteil "schwarz" entrichtet werden, den er an den Verkäufer weiterleiten werde, tatsächlich aber mit dem Immobilienmakler teilt.

Entscheidungen
2