Spruch Der Revision der zweitbeklagten Partei wird nicht Folge gegeben. Die zweitbeklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien die mit S 9.126 (darin S 1.521 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Drittkläger und seine Gattin, die Viertklägerin, suchten im ersten Halbjahr 1991 eine passende Wohnmöglichkeit, weil sie das von ihnen damals gemietete Haus bis etwa August 1991 räumen mußten. Der Drittkläger nahm Kontakt mit der Zweitbeklagten auf, die sich ihm namentlich…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, aber nicht berechtigt. Zu Recht wendet sich die Zweitbeklagte gegen den Versuch des Berufungsgerichtes, den vorliegenden Fall durch Annahme einer Schadensverlagerung von der durch eine nach § 10 ImmMV überhöhten Verkäuferprovision unmittelbar geschädigten Verkäuferin auf…