JudikaturJustizRS0027561

RS0027561 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Mai 2016

Die Vorschrift des § 93 Abs 1 StVO stellt ein Schutzgesetz im Sinne des § 1311 ABGB dar, sodass derjenige, der die Schutznorm übertreten hat, beweisen muss, dass der Schaden auch ohne dieser Übertretung eingetreten wäre.

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