JudikaturJustizRS0027447

RS0027447 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Oktober 2022

"Vor die Füße zu schauen" ist von jedem Fußgänger zu verlangen. Diese Verpflichtung gilt auch auf dem Gehsteig. (hier: Stolpern über Heizölschlauch eines Tankfahrzeuges).

Entscheidungen
32