Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind schuldig, der erstbeklagten Partei die mit 8.341,30 EUR (darin 1.390,22 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen, und zwar der Erstkläger 11,58 %, der Zweitkläger 14,9 %, der Drittk…
Text Entscheidungsgründe: Sämtliche Kläger waren Berufsfußballspieler des 1913 gegründeten Vereins „FC *****". Der Verein war bereits mit Ende des zweiten Quartals 2001 erkennbar zahlungsunfähig. Infolge eines Konkursantrags des Erstbeklagten in seiner Funktion als Präsident des Vereins wurde am 25. 6. …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig; sie ist aber nicht berechtigt. Sowohl bei § 159 StGB (iVm § 161 StGB) als auch bei § 69 Abs 2 KO handelt es sich um Gläubigerschutzvorschriften (9 ObA 416/97k uva). Der Schutzzweck besteht vor allem darin, insolvente Gesellschaften aus dem Rechtsverkehr zu ziehen und daher…