Spruch Beiden Revisionen wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei an Kosten des Revisionsverfahrens den Betrag von S 619,20 (darin Umsatzsteuer von S 103,18, keine Barauslagen) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 11.6.1986 ereignete sich gegen 12,35 Uhr im Bereich der Einmündung der Dr. Schuhstraße in die Attersee-Bundesstraße in Seewalchen ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des Motorrades mit dem Kennzeichen O-116.711 und der am 22.1.1972 geborene Johannes E…
Rechtliche Beurteilung Auch hier ist dem Rechtsmittel der Beklagten nicht zu folgen. Die dargestellten Verletzungsfolgen auf Seiten des Klägers sind schwerwiegend und seine verletzungsbedingte Verunstaltung erreicht einen solchen Grad, daß es unter Bedachtnahme auf Zusprüche in ähnlichen Fällen in keiner Weise zu beanstan…