JudikaturJustizRS0026921

RS0026921 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. September 1967

Schadensteilung 2 : 1 zum Nachteil eines Lastkraftwagen - Halters, dessen Lastkraftwagen - Anhänger unbeleuchtet auf der Straße abgestellt wurde, und einem Personenkraftwagen - Fahrer, der nicht auf Sicht gefahren ist.