RS0026921 – OGH Rechtssatz
RS0026921 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Schadensteilung 2 : 1 zum Nachteil eines Lastkraftwagen - Halters, dessen Lastkraftwagen - Anhänger unbeleuchtet auf der Straße abgestellt wurde, und einem Personenkraftwagen - Fahrer, der nicht auf Sicht gefahren ist.