§ 83 Ziehen ausländischer Anhänger mit inländischen Kraftfahrzeugen — KFG 1967
Rückverweise
Anhänger mit ausländischem Kennzeichen dürfen mit Kraftfahrzeugen mit inländischem Kennzeichen nur gezogen werden, wenn an ihnen hinten eine Kennzeichentafel gemäß § 49 Abs. 3 angebracht und das ausländische Kennzeichen durch diese Kennzeichentafel verdeckt ist. Hiedurch werden die zollrechtlichen Vorschriften nicht berührt.
§ 49 KFG 1967 · KFG 1967 · Kraftfahrgesetz 1967
§ 49 Kennzeichentafeln
…die Behörde Kennzeichentafeln mit dessen Kennzeichen auszugeben für 1. Anhänger mit ausländischem Kennzeichen, die mit einem Kraftfahrzeug mit österreichischem Kennzeichen gezogen werden sollen (§ 83), wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er Beförderungen vom Ausland in das Inland durchzuführen hat; 2. nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger, die mit einem Kraftfahrzeug…
§ 104 Ziehen von Anhängern
…bewilligte Probe- oder Überstellungsfahrten durchgeführt werden (§§ 45 und 46), und c) ausländische Anhänger, die das Kennzeichen ihres inländischen Zugfahrzeuges führen (§ 83). Mit Sattelkraftfahrzeugen und Gelenkkraftfahrzeugen dürfen Anhänger nicht gezogen werden. Mit Lastkraftwagen und Zugmaschinen dürfen besetzte Omnibusanhänger nicht gezogen werden. (2) Anhänger dürfen mit Kraftwagen nur…