JudikaturJustizRS0026838

RS0026838 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. November 2012

Wird durch die Beschädigung eines Betriebsmittels (hier Lastkraftwagen) der aus einem Unternehmen gezogenen Nutzen vermindert, so gilt dieser nur dann als Verdienstentgang, wenn auch ein wirtschaftlich vertretbarer Einsatz der übrigen Betriebsmittel im Unternehmen des Geschädigten diese Verminderung des Nutzens herbeigeführt hätte.

Entscheidungen
6