Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist weiters schuldig, der beklagten Partei die mit 1.908,10 EUR (darin 648 EUR Barauslagen und 210,02 EUR USt) bestimmten Kosten des Ber…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde im Alter von siebzehn Monaten das erste Mal gegen Mumps, Masern und Röteln geimpft, wobei es zu keinen Komplikationen kam. Für die zweite Impfung im Rahmen einer Schulimpfaktion, die von einer bei der Beklagten beschäftigten Amtsärztin durchgeführt wurde, wurde …
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Revision der Beklagten ist zulässig und berechtigt. Zutreffend haben die Vorinstanzen auf die herrschende Rechtsprechung hingewiesen, wonach die Pflicht des Arztes zur Aufklärung um so umfassender ist, je weniger dringlich der vorgesehene Eingriff erscheint (RIS Justiz RS002677…