JudikaturJustizRS0026772

RS0026772 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Mai 2021

Die Pflicht des Arztes zur Aufklärung ist umso umfassender, je weniger der Eingriff dringlich erscheint. Ist der Eingriff zwar medizinisch empfohlen, aber nicht eilig, so ist grundsätzlich eine umfassende Aufklärung notwendig.

Entscheidungen
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