Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagenden Parteien sind schuldig, der beklagten Partei die Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen und zwar die Erstklägerin 1.152,60 EUR (darin 192,10 EUR USt), der Zweitkläger 862,94 EUR (darin 143,82 EUR USt), der Drittkläger 431,47 EUR …
Text Begründung: Die Kläger erwarben über Vermittlung von Versicherungsmaklern Genussscheine einer Aktiengesellschaft, welche diese unter anderem damit beworben hatte, dass sie über sehr positive „Ratings“ der Beklagten verfüge. Grundlage für diese Anlageentscheidungen war neben den „Ratings“ der Beklagt…
Rechtliche Beurteilung Entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Zulässigkeitsausspruch des Berufungsgerichts ist die Revision der Kläger, mit der sie ihre Schadenersatzansprüche weiter verfolgen, nicht zulässig. Nach § 1300 erster Satz ABGB besteht eine Haftung dann, wenn „gegen Belohnung“ aus Versehen ein na…